Eigenheimbonus 2024: Welche Leistungen werden bestätigt, gekürzt oder abgeschafft? Folgendes ändert sich ab dem 1. Januar
Heimbonus 2024: Hier ist unser Update zu Bestätigungen, Neuigkeiten und Stopps. Die Abzüge für Hausrenovierung, Energieeinsparung und Beseitigung architektonischer Hindernisse bleiben (in sehr reduzierter Form) auf Kurs. Die Ermäßigungen für unter 36-Jährige und für Gewächshäuser werden eingestellt.
Das neue Jahr beginnt und – wie üblich –
ändern sich auch die Hausboni 2024 : In diesem Artikel sehen wir gemeinsam, welche
Vergünstigungen noch gelten und welche reduziert oder ganz gestrichen wurden.
Beginnen wir mit den Maßnahmen, die sich nicht ändern: Zu den bestätigten
Steuerabzügen zählen der
Hausrenovierungsbonus und der Ökobonus . Tatsächlich betragen diese Zuschläge weiterhin 50 bzw. 65 % der Kosten (im Falle der Sanierung von Eigentumswohnungen steigen sie auf 85 %).
Auch der berühmte
Handy-Bonus bleibt aktiv, allerdings in seiner „eingeschränkteren“ Variante: Tatsächlich beträgt die Ausgabenobergrenze ab dem 1. Januar 2024 5.000 Euro (zuvor waren es 8.000 Euro).
Auch der Baubarrierenbonus wurde eingeschränkt , wodurch ein großer Teil der bis zum letzten Jahr erlaubten Arbeiten verloren geht, ebenso wie der Zugriff auf die Gutschriftsübertragung und die Nutzung des
Rechnungsrabatts .
Abschließend möchten wir Sie in dieser ersten Zusammenfassung daran erinnern, dass neben dem
Stopp des 110-Prozent-Superbonus ab dem 1. Januar 2024
auch der Bonus für junge Menschen unter 36 Jahren beim Kauf ihres ersten Eigenheims entfällt . Gleiche Reduzierung der
subventionierten Mehrwertsteuer auf
umweltfreundliche Häuser .
Lassen Sie uns daher Punkt für Punkt mit einer tiefergehenden Analyse der verschiedenen Hausboni für 2024 fortfahren.
Die Eigenheimprämien 2024 bestätigen die Abzüge für Renovierung, Möbel und Energieeinsparung
Die Renovierungs- und Ökobonusprämien bleiben
bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft: Es gibt keine Änderungen am Prozentsatz des Abzugs und der anerkannten Kosten.
Das nächste Jahr markiert das Ende des Zeitraums, in dem es möglich ist, die Vorteile der
Installation von Gaskesseln zu nutzen, unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien der Green-House-Richtlinie, die ab 2025 die Einstellung der öffentlichen Förderung vorsieht für diese Art von Investitionen.
Dies ist nicht die einzige Neuigkeit, aber sie ergänzt die Beobachtung möglicher zusätzlicher Vergünstigungen für Eigentumswohnungen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchführen.
Mit
der Reduzierung des 110-Prozent-Superbonus auf den 70-Prozent-Abzug wird die Planung von Vorhaben, die auch die Gebäudehülle betreffen, bei denen der Abzug auf bis zu 75 Prozent steigt, komfortabler. Wenn diese Eingriffe darüber hinaus auch erdbebensichere Verbesserungen beinhalten (
Sismabonus ), ist es möglich, von einem erhöhten Bonus von bis zu 85 Prozent zu profitieren.
Mit dem Eigenheimbonus 2024 sinken die Abzüge für Möbel und die Beseitigung baulicher Barrieren
Der Möbelbonus wurde 2024 bestätigt , allerdings
mit einer niedrigeren Grenze als den vorgesehenen 5.000 Euro ab dem 1. Januar statt bisher 8.000 Euro bis zum 31. Dezember 2023.
Der Abzug, der 50 Prozent der entstandenen Aufwendungen entspricht, wird daher auf maximal 2.500 Euro statt der 4.000 Euro im Vorjahr begrenzt. Diese im letzten Haushaltsgesetz vorgesehenen Änderungen werden erhebliche Auswirkungen haben.
Die Regierung hat außerdem beschlossen, den Bonus für die Beseitigung architektonischer Hindernisse zu überprüfen: Tatsächlich konnte dieser 75-prozentige Abzug bis zum letzten Jahr auch für den Austausch von Fenstern (
Bonusausstattung ) und für die Renovierung von Badezimmern
verwendet werden , sofern diese den Vorschriften entsprachen nach den etablierten Standards.
Gesetzesdekret Nr. Mit der Verordnung Nr. 212 vom 29. Dezember 2023 wurden die Regeln für die Erleichterung geändert, die nur für Arbeiten an Treppen, Rampen, Aufzügen, Treppenliften und Hebebühnen gewährt wird. In jedem Fall muss die Einhaltung der spezifischen Anforderungen zur Beseitigung architektonischer Barrieren durch qualifizierte Techniker zertifiziert werden.
Neuigkeiten gibt es auch bezüglich der Möglichkeit, sich für Überweisung und Rechnungsrabatt zu entscheiden . Diese Optionen sind auf Arbeiten an Eigentumswohnungen (hauptsächlich Wohngebäuden) beschränkt und stehen Geringverdienern und Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Eigenheimbonus 2024: Leistungsstopp für unter 36-Jährige, grünes Eigenheim und 110-Prozent-Superbonus
Ab dem 1. Januar 2024
entfällt die erhöhte Erstwohnungsprämie für Jugendliche unter 36 Jahren bei Immobilienkaufurkunden. Dies bedeutet, dass diese Erleichterung nicht mehr für neue Geschäfte gilt, die nach diesem Datum getätigt werden.
Das Interventionspaket des
Haushaltsgesetzes 2024 beinhaltete nicht die Ausweitung der vollständigen Befreiung von der Registrierungs-, Hypotheken- und Katastersteuer sowie der Mehrwertsteuer für ISEE-Inhaber bis zu 40.000 Euro.
Daher bleibt nur der gewöhnliche
Erstwohnungsbonus in Kraft, der die fälligen Steuern reduziert, sie aber nicht vollständig aufhebt. Allerdings wurde die Möglichkeit des Zugangs zu staatlich garantierten Hypotheken über den Consap-Fonds bestätigt, sodass diese Möglichkeit für die Bürger erhalten bleibt.
Sanktioniert wird das Ende des Green-Case-Bonus , der Abzug von 50 Prozent der Mehrwertsteuer vom IRPEF, die für den Kauf direkt vom Bauherrn von Häusern der
Energieklasse A oder B gezahlt wurde. Diese Erleichterung war bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft, wurde aber noch nicht verlängert ab diesem Datum nicht mehr verfügbar sein.
Der 110-Prozent- und der 90-Prozent-Superbonus entfallen , generell wird für Eigentumswohnungen mit einer Reduzierung des Zuschusses auf 70 Prozent gerechnet, der im Jahr 2025 auf 65 Prozent sinken wird. Für Einfamilienhäuser und Einfamilienhäuser gilt dies nicht be Der Zugriff auf diese Abzüge ist nicht mehr möglich, da die Leistung zum Ende des Vorjahres eingestellt wurde. Diese Änderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Steuererleichterungen bei Gebäudesanierungen haben.
Eigenheimbonus 2024: Erhöhung der Quellensteuer auf Banküberweisungen ab März
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass im Haushaltsgesetz 2024 eine weitere Neuerung in Bezug auf Eigenheimprämien eingeführt wurde.
Ab dem 1. März wird die
Erhöhung der Quellensteuer auf Banküberweisungen zum Steuerabzug von 8 auf 11 Prozent steigen. Dabei handelt es sich um den berühmten „
sprechenden Transfer “, den Steuerzahler nutzen müssen, um von Steuererleichterungen zu profitieren.
Infolgedessen wird die Regierung einen größeren Prozentsatz der von Kunden an Unternehmen gezahlten Beträge einbehalten, und diese Maßnahme fällt zweifellos in die Kategorie der neuen Steuern und zusätzlichen Abgaben, mit denen Unternehmen ab dem 1. Januar konfrontiert werden.
Und damit endet unser jährliches Update zu den Eigenheimboni 2024. Wenn Sie möchten, klicken Sie hier, um die
Boni 2023 zu lesen, die wir Anfang letzten Jahres besprochen haben.