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Gebäudesanierung: 50 % Abzug bis 2024

by Elia Caneppele 18 Oktober 2022 commenti (1) scrivi commento

Gebäudesanierung: Was ist das? Leitfaden zum 50%-Abzug verlängert bis 2024

Gebäuderenovierung ist eine Reihe von Eingriffen, die ein Gebäude in etwas anderes verwandeln, als es ursprünglich war.

Die Sanierungsprämie für Eigenheime ist Teil der bis 2024 vorgesehenen Bauprämien. Tatsächlich wurden für die Sanierungsprämie von 50 % die Möglichkeiten des Rechnungsrabatts und der Kreditübertragung erweitert (Artikel 1 Absatz 29). für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Die bis 2024 anfallenden Gebäudesanierungskosten sind zu 50 % abzugsfähig und die Ausgabenobergrenze liegt bei 96.000 Euro.

Gebäudesanierung : Ich bin Elia Caneppele und heute mal sehen, was der Bonus ist und wie er im Detail funktioniert mit dem Abzug von 50 Prozent bis zu 96.000 Euro Aufwand.

Sie wollenIhr Haus renovieren ? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir werden im Detail sehen, welche Arbeiten zulässig sind, welche Formalitäten für die Abtretung des Kredits und den Rabatt auf der Rechnung erforderlich sind, viele weitere Tipps, um diesen bequemen Sanierungsabzug nutzen zu können.

Ristrutturazione edilizia: detrazione 50% fino al 2024

Definition von Renovierungsarbeiten

Sie haben sich entschieden, eine Immobilie zu renovieren? Dann ist es wichtig, dass Sie die in den Vorschriften verwendeten Fachbegriffe verstehen.

Aus diesem Grund habe ich beschlossen, diesen Leitfaden mit der Definition einiger grundlegender Begriffe zu beginnen:
  • Renovierungen,
  • Gebäudesanierung,
  • ordentliche und außerordentliche Wartung,
  • Renovierungsbonus.

Beginnen wir mit den Grundlagen.

Im Bauwesen können wir Renovierungsarbeiten als Komplex von Eingriffen bezeichnen, die einer bestimmten Struktur neues Leben einhauchen.

Definition der Gebäudesanierung: Was ist das und welche Eingriffe beinhaltet sie?

Die Definition wird uns durch das konsolidierte Baugesetz gegeben.

Wie wir bereits zu Beginn gesehen haben, ist die Gebäuderenovierung die Gesamtheit von Eingriffen und Arbeiten, die Gebäude in ganz oder teilweise andere Bauorganismen verwandeln als sie vorher waren.

Ohne sich in zu vielen technischen Einzelheiten zu verlieren, handelt es sich bei der Mehrheit der Gebäuderenovierungsmaßnahmen um zwei: die gewöhnliche Gebäuderenovierung und die außerordentliche Gebäuderenovierung (für die unterschiedliche Vorschriften gelten).
  • Gewöhnliche Wartung : Aktivitäten, um die Struktur, Systeme und Einrichtungen effizient zu halten (nichts von Grund auf neu);
  • Außerordentliche Instandhaltung: Arbeiten zur wesentlichen Sanierung mit Änderungen an strukturellen Teilen des Hauses.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden?
Während der erste einen konservativen Zweck hat, wie z. B. die Aktualisierung bestimmter Elemente des Gebäudes, aber keine Änderung der Struktur, erfordert der zweite eine Änderung des Ausgangspunkts in der Physiognomie des Gebäudes.

Ich schlage vor, Sie sehen auch: Bonusfassaden , die vollständige Anleitung von Windowo.

Definition des 50 % Sanierungsbonus bis 31.12.2024

Kommen wir nun zu den Umstrukturierungsabzügen.

Wir definieren den Restrukturierungsbonus als eine Steuervergünstigung für Gebäuderenovierungseingriffe, die normalerweise aus einem Steuerabzug von 36 % auf die angefallenen Kosten besteht, bis zu 48.000 Euro pro einzelnem Objekt (Art. 16-bis des Präsidialerlasses 917/86).
Ab 2012 (vorerst bis 31. Dezember 2024) wird der Sanierungsabzug auf 50 % und die Ausgabenobergrenze auf 96 Tsd. Euro angehoben . Der Abzug von 50 % der Aufwendungen für Gebäudesanierungsarbeiten ist in 10 gleiche Jahresraten aufzuteilen.

Nehmen wir ein Beispiel, um alles klarer zu machen: Wenn Sie 100.000 Euro ausgeben, können Sie eine 50%-Grenze von 96.000 Euro abziehen.

Der Steuerabzug 50 ist in 10 gleiche Jahresraten aufzuteilen .

Abzug für Gebäudesanierung: Was es regelt

Wir haben gesehen, wie normalerweise die Steuervergünstigung für Gebäuderenovierungseingriffe in Artikel 16-bis des TUIR geregelt ist und aus einem Irpef-Abzug von 36 % der Ausgaben besteht, bis zu einem Gesamtbetrag von nicht mehr als 48.000 Euro pro Immobilieneinheit.

Für Ausgaben, die am 31. Dezember 2024 angefallen sind, wird der Abzug jedoch auf 50 % angehoben und die Ausgabenobergrenze beträgt 96.000 Euro.

Dies war möglich, weil der Abzug (und die mögliche Übertragung des Rabatts) durch Artikel 1 Absatz 37 Buchstabe b des Haushaltsgesetzes 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde.

Anrechnung und Option für den Beitrag in Form eines Rabatts

Ab dem Relaunch-Dekret besteht die Möglichkeit der Abtretung des Kredits auch in der Situation des Restrukturierungsbonus (Art. 121 des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020).

Wenn der Abzug entsteht, können die Probanden die Kosten für Gebäudesanierungseingriffe auf zweierlei Weise bezahlen:
  • Skonto auf der Rechnung : einen Beitrag in Form eines Skontos auf den fälligen Betrag zu erhalten, der von den Lieferanten, die die Interventionen durchgeführt haben, vorgestreckt wird. Lieferanten wiederum können sie in Form einer Steuergutschrift zurückfordern und haben die Möglichkeit, die Gutschrift auf andere Subjekte zu übertragen;
  • Anrechnung: Übertragung der Abgabenermäßigung in gleicher Höhe an Kreditinstitute oder andere Vermittler, mit der Möglichkeit der anschließenden Übertragung auf andere Fächer.

Sanierungsbonus: Compliance-Zulassung und Kongruenzbescheinigung

Allerdings müssen Sie zwei neue Anforderungen beachten.

Die Verlängerung des Steuerabzugs, nämlich auch für den Sanierungsbonus 2022, geht einher mit der Pflicht zur Feststellung der Einhaltung und zur Bescheinigung der Preiskongruenz .

Die Möglichkeit der Zuordnung der Gutschrift oder des Rabatts auf der Rechnung muss von dem Gewerbetreibenden mitgeteilt werden, der die Konformitätsbescheinigung angebracht hat. Nämlich durch die Person, die die erstmalige Dokumentenprüfung auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des 50-Prozent-Sanierungsbonus durchgeführt hat.

Wissen Sie nicht, wie viel es kostet, Ihr Haus zu renovieren ? Lesen Sie unseren Artikel, der sich ganz dem Thema widmet.

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Wem steht der Sanierungssteuerabzug zu?

Der Bausanierungsabzug ist bei Wohnimmobilien zur außerordentlichen Instandhaltung , Sanierung oder Sanierung möglich.

Die ordentliche Instandhaltung wird nur für Eingriffe an gemeinsamen Teilen in Eigentumswohnungen erleichtert.

Alle Steuerzahler, die der persönlichen Einkommensteuer (Irpef) unterliegen, die im Staatsgebiet ansässig sind oder nicht, können auf den Bonus zugreifen.

Wenn Sie die Gebäudesanierungskosten unterstützen, können Sie Anspruch auf die Förderung haben, auch wenn Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind.

Vielmehr obliegt die Erleichterung auch den Inhabern dinglicher oder persönlicher Genussrechte.

Hier sind die qualifizierten Parteien:
  • Besitzer oder nackter Besitzer;
  • Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch, Gebrauch, Wohnung oder Fläche);
  • Mieter oder Kreditnehmer;
  • Genossenschaftsmitglieder;
  • einfache Personengesellschaften;
  • Einzelunternehmer, nur für Immobilien, die nicht unter Instrumental- oder Handelsware fallen.
  • zusammenlebender Familienangehöriger des Eigentümers und des Lebenspartners;
  • getrennter Ehegatte Zessionar des Vermögens;
  • Mitbewohner mehr uxorio.

Steuerabzüge bei Umstrukturierung und Kauf von zu restaurierenden Immobilien

Auch für Käufer von sanierten Wohngebäuden ist ein Einkommensteuerabzug innerhalb des bereits gesehenen Höchstbetrags von 96.000 Euro vorgesehen.

Dieser Umstrukturierungsabzug wird bei Gebäuderenovierungsarbeiten fällig, die von Unternehmen durchgeführt werden, die innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Arbeiten den Verkauf oder die Abtretung des Grundstücks vorsehen.

Kann der zukünftige Käufer einer Immobilie, an der die Arbeiten durchgeführt werden, auch 50 % der Kosten für Renovierungsarbeiten abziehen? Ja, aber es muss ein Vorvertrag unterzeichnet und registriert werden.

Renovierungen, 50 % Abzug: für freies Bauen

Die Einnahmenagentur gibt auch die Möglichkeit, den Abzug von 50 % für Renovierungen auch ohne Qualifikation in Anspruch zu nehmen.

Was brauchen Sie in diesem Fall?
  1. Ersatzerklärung der Bekanntmachungsurkunde mit Angabe des Beginndatums der Arbeiten;
  2. Bescheinigung, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen zu denen gehören, die erleichtert werden können;
  3. Aufbewahrung von Rechnungen im Zusammenhang mit den Eingriffen;
  4. Zahlungen per sprechender Überweisung.

Wer das Haus in Eigenregie renoviert, kann den 50-prozentigen Abzug nur für die Materialkosten in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich für steuerliche Umstrukturierungsabzüge interessieren, dann empfehle ich Ihnen, auch den Artikel über 10 % reduzierte Mehrwertsteuer bei Umstrukturierung zu lesen. Sie finden es immer im Windowo-Blog.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass dieser Leitfaden zum Abzug der Umstrukturierungssteuer für Sie nützlich ist.

Elia Caneppele
Elia Caneppele

Ich bin Elia Caneppele, Autor dieses Artikels und Gründer von Windowo, dem italienischen Shop, der auf den Online-Verkauf von Produkten für Fenster spezialisiert ist. Meine Spezialität ist SEO für Ecommerce und Blogs, d. h. einfach ausgedrückt, ich sorge dafür, dass man uns im Internet findet.

Seit 2014 bin ich ein digitaler Unternehmer und kümmere mich neben der Verwaltung von Windowo auch um die Kommunikation von Autismo.it. Ich erstelle Inhalte und versuche, unseren Kunden so viel Wert wie möglich zu vermitteln.

Unten lasse ich Ihnen die Links zu meinen sozialen Netzwerken: Ich kann es kaum erwarten, mit Ihnen persönlich in Kontakt zu treten.

Commenti
Gabriele
Ottima notizia che la detrazione del 50% per le ristrutturazioni edilizie sia stata prorogata fino al 2024
23 Februar 2024

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